EU-AI-Act: Was Schweizer Marketing-Teams jetzt wissen müssen

EU-AI-Act: Was Schweizer Marketing-Teams jetzt wissen müssen

Die EU hat den AI-Act im März 2025 verabschiedet und legt erstmals verbindliche Regeln für KI-Anwendungen fest. Auch Schweizer Marketing-Teams müssen ihre Tools nun nach Risiko­klassen einstufen, Transparenz­protokolle führen und Audits einplanen – sonst drohen Bussen von bis zu 7 % des weltweiten Umsatzes. Wer früh handelt, kann die Verordnung jedoch als Vertrauens­beweis und Wachstums­hebel nutzen.

Warum der AI-Act Schweizer Marketing betrifft

Der AI-Act beurteilt nicht die Technologie selbst, sondern deren Output: Welche Wirkung hat ein Modell auf Kund*innen, und lässt sich diese Entscheidung erklären? Viele gängige Marketing-Workflows – Zielgruppen­segmentierung, Generative Creatives, Chatbots – fallen in die Klassen „Limited“ oder „High Risk“. Damit werden Log-Tracking, Risiko­reports und gegebenenfalls eine Eintragung im EU-KI-Register Pflicht, selbst wenn sämtliche Datenserver in der Schweiz stehen.

Drei Sofortmassnahmen für Compliance & Vorteil

  • KI-Inventar anlegen
    Alle KI-gestützten Marketing­prozesse erfassen, inklusive Datenquellen und Outputs.

  • Explainability-Sheet erstellen
    Für jede Output-Kategorie Klartextbeschreibung und Datengrundlage dokumentieren.

  • Freigaberitual etablieren
    Zweistufiges Check-Verfahren zwischen Marketing und Legal, bevor ein Modell live geht.

Der AI-Act ist kein Bremsklotz, sondern ein Spielplan. Teams, die heute Transparenz und Governance verankern, vermarkten ihre Kampagnen morgen unter dem Label „Compliant by Design“ – und gewinnen so Vertrauen, das reine Geschwindigkeit nicht liefert.

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